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   BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62   

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https://dejure.org/1965,682
BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62 (https://dejure.org/1965,682)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1965 - 1 BvR 258/62 (https://dejure.org/1965,682)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1965 - 1 BvR 258/62 (https://dejure.org/1965,682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG §§ 130 ff.
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht auf rechtliches Gehör - Entlassung des Sicherungsverwahrten - Bedingte Entlassung - Stellungnahme der Anstaltsleitung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 419
  • DÖV 1966, 431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.10.1963 - 2 BvR 563/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62
    Wie das Gericht bereits entschieden hat, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG dem Sicherungsverwahrten einen Anspruch darauf, im Verfahren nach § 42 f StGB zu den Tatsachen Stellung nehmen zu können, auf die sich die Ablehnung der bedingten Entlassung gründet (vgl. BVerfGE 17, 139 [143 f.]).

    Besondere Gründe, die eine Einschränkung des rechtlichen Gehörs unter den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1963 (BVerfGE 17, 139 [144]) angedeuteten Gesichtspunkten rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Für den ähnlichen Fall des § 42 f Abs. 3 StGB (Entlassung aus der Sicherungsverwahrung) hat das Bundesverfassungsgericht dies bereits entschieden (BVerfGE 17, 139 ; 18, 419).
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