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BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; StGB § 66; StVollzG §§ 130 ff.
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundrecht auf rechtliches Gehör - Entlassung des Sicherungsverwahrten - Bedingte Entlassung - Stellungnahme der Anstaltsleitung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 05.03.1962 - KLs 19/54
- OLG München, 28.03.1962 - Ws 255/52
- OLG München, 25.06.1963 - Ws 235/62
- BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62
Papierfundstellen
- BVerfGE 18, 419
- DÖV 1966, 431
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.10.1963 - 2 BvR 563/62
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 24.03.1965 - 1 BvR 258/62
Wie das Gericht bereits entschieden hat, gewährt Art. 103 Abs. 1 GG dem Sicherungsverwahrten einen Anspruch darauf, im Verfahren nach § 42 f StGB zu den Tatsachen Stellung nehmen zu können, auf die sich die Ablehnung der bedingten Entlassung gründet (vgl. BVerfGE 17, 139 [143 f.]).Besondere Gründe, die eine Einschränkung des rechtlichen Gehörs unter den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1963 (BVerfGE 17, 139 [144]) angedeuteten Gesichtspunkten rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Für den ähnlichen Fall des § 42 f Abs. 3 StGB (Entlassung aus der Sicherungsverwahrung) hat das Bundesverfassungsgericht dies bereits entschieden (BVerfGE 17, 139 ; 18, 419).